Wir sind amtlich anerkannte Sehteststelle für Führerscheinbewerber. Bei Vorlage eines gültigen Ausweises (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis) können Führerscheinbewerber Sehteste für die Fahrerlaubnisklassen A, A1, B, BE, M, L, und T absolvieren.
Für alle anderen Fahrerlaubnisklassen (C, C1, C1E, D, DE, D1, D1E) ist die Bestätigung eines Augenarztes erforderlich.
Wer den Führerschein machen will, muss an einem speziellen Führerschein-Sehtest teilnehmen. Mit einem speziellen Gerät wird die Sehleistung, der Visus gemessen.
Wenn Sie bei uns einen Führerschein-Sehtest durchführen lassen, denken Sie an folgendes:
Wenn Sie (so ist es gesetzlich geregelt) eine Sehleistung von mindestens 70% erreichen, ist alles in Ordnung. Sollten Sie weniger als 70 % haben, muss der Facharzt entscheiden. Wenn Sie nur mit Brille oder Kontaktlinsen die vorgeschriebene Sehleistung von mindestens 70% erreichen, wird in Ihrem Führerschein ein Hinweis eingetragen, dass Sie beim Autofahren eine Brille oder ggf. Kontaktlinsen tragen müssen.
Hier eine typische Aufgabe beim Führerscheinsehtest. Sie müssen erkennen, an welcher Seite der schwarze Ring durchbrochen ist. Viel Erfolg bei Ihrem Führerscheintest und natürlich anschließend beim Führerschein